Sie sind hier: Kreis Kleve > Politik & Verwaltung > Presse & Öffentlichkeitsarbeit > Pressemitteilungen
Montag, 6. September 2010
Politik & Verwaltung
Kreis Kleve – Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, dürfen auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, wenn eine beglaubigte Bescheinigung mitgeführt wird. Unter das BtMG fallen z.B. auch Medikamente gegen das Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätssyndrom (ADHS). Wichtig ist immer, dass die Menge den Urlaubstagen entspricht. Für die beglaubigte Bescheinigung ist folgendes zu beachten:
Reisen in Staaten des Schengener Abkommens
Bei Reisen nach Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn sollte sich der Patient von seinem behandelnden Arzt eine spezielle Bescheinigung nach amtlichen Formblatt für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung ausstellen lassen.
Bei Reisen in andere Länder
Für die Mitnahme von Betäubungsmitteln in andere Länder ist eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung gemäß den Richtlinien für Reisende des International Narcotics Control Board (INCB) notwendig. Diese Bescheinigung enthält Angaben über die Einzel- und Tagesdosis, Wirkstoffbezeichnung sowie Angaben über die für die Dauer der Reise mitgeführte Gesamtmenge an Betäubungsmitteln. Es bestehen keine international abgestimmten Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln als medizinischer Bedarf der Reisenden. Es empfiehlt sich bereits während der Reisevorbereitung bei der jeweiligen diplomatischen Vertretung des Reiselandes in Deutschland über die nach den dort geltenden rechtlichen Bestimmungen für das Mitführen von Betäubungsmittel zu informieren.
Für alle Reisen gilt
Die spezielle ärztliche Bescheinigung ist vom Gesundheitsamt vor Antritt der Reise zu beglaubigen. Dazu wird spätestens 14 Tage vor Reiseantritt eine Terminvereinbarung mit dem zuständigen Amtsapotheker, Torsten Lehmann, unter Tel.: 02162 - 39 17 02 empfohlen.
Das vom Arzt vollständig ausgefüllte Formular, das Original oder eine vom Arzt oder Apotheker abgestempelte Kopie des Betäubungsmittel-rezeptes sowie der Personalausweis des Patienten müssen zum Termin mitgebracht werden.
Die Formblätter der beschriebenen Bescheinigungen können im Internet von der Seite www.kreis-kleve.de ausgedruckt und dem Arzt rechtzeitig vorgelegt werden. Auf der Internetseite des Kreises Kleve gibt es auch einen Link zur Internetseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) für weitere Informationen zum Thema. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an Torsten Lehmann,Telefon: 02162-391702, E-Mail: torsten.lehmann@kreis-viersen.de. Torsten Lehmann ist als Amtsapotheker für den Kreis Kleve und den Kreis Viersen tätig.
Die Bescheinigungen finden Sie rechts als pdf-Dokumente.
Ihre Ansprechpartnerin für Informationen auf dieser Seite:
Elke Sanders
Tel.: 02821 85-128
Impressum | Nutzungshinweise© 2005 Kreis Kleve